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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2006 - L 19 B 28/06 AS ER   

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https://dejure.org/2006,17286
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2006 - L 19 B 28/06 AS ER (https://dejure.org/2006,17286)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.06.2006 - L 19 B 28/06 AS ER (https://dejure.org/2006,17286)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Juni 2006 - L 19 B 28/06 AS ER (https://dejure.org/2006,17286)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Leistung wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten seitens des Anspruchstellers; Anspruch auf die Feststellung der aufschiebenden Wirkung bei Ignorierung der möglichen aufschiebenden Wirkung seitens der Behörde; Nachzahlungspflicht bei einer vorläufigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2006 - L 19 B 28/06
    Diese Voraussetzungen sind schon deshalb nicht erfüllt, weil die Antragsgegnerin das ihr hierbei eingeräumte Ermessen (vgl. dazu BSG SozR 3-1200 § 66 Nr. 3 Seite 13f) nicht ausgeübt hat, da es zumindest an einer Abwägung hinsichtlich der Möglichkeit einer anderweitigen Klärung der offenen Fragen - Befragen des Zeugen C - fehlt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - L 19 B 15/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2006 - L 19 B 28/06
    Es kann dahinstehen, ob der Widerspruch der Antragstellerin nach § 39 Nr. 1 SGB II keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. einerseits Beschluss des Senats vom 31.03.2006 - L 19 B 15/06 AS ER -, Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, Rdnr. 12/13 zu § 39, andererseits Conradis in Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II, Rdnr. 7 zu § 39).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 19 B 100/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2006 - L 19 B 28/06
    Mangels des Erlasses eines entsprechenden Aufhebungsbescheides ist die Beklagte daher verpflichtet, die bis zum 30.04.2006 bewilligten Leistungen unverzüglich auszukehren, so dass sich auch insoweit der Anspruch der Antragstellerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes als begründet erweist, wobei dahinstehen kann, ob insoweit einstweiliger Rechtsschutz nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG oder nach § 86b Abs. 2 Satz 1 SGG zu gewähren ist (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 24.02.2006 - L 19 B 100/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2007 - L 19 B 73/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Danach kann zwar davon ausgegangen werden, dass die Beklagte erkannt hat, dass die Entscheidung in ihrem Ermessen stand, auch wenn die weitere Begründung des Widerspruchsbescheides, wonach "die Leistung zu entziehen war" hieran Zweifel weckt; die Ermessensausübung ist jedoch jedenfalls deshalb unzulänglich, weil es zumindest an einer Abwägung hinsichtlich der Möglichkeit einer anderweitigen Klärung der offenen Frage - Auskunftsverlangen nach § 60 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB II gegenüber dem eheähnlichen Partner - fehlt (vgl. Beschl. des Senats v. 16.06.06 - L 19 B 28/06 AS ER), wobei dahinstehen kann, inwieweit der Leistungsempfänger zu entsprechenden Angaben über die Verhältnisse Dritter nach den §§ 60 ff SGB I verpflichtet ist (ablehnend SG Chemnitz, Beschl. v. 11.08.05 - S 26 AS 663/05 ER).
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